Klasse A
Fahrzeuge die Du fahren darfst
Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ Hubraum und einer Bauart bedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h.
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung über 15 kW
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern mit
- Hubraum über 50 cm³ (bei Verbrennungsmotoren)
- oder bbH über 45 km/h
- Leistung über 15 Kw
bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2 ist eine praktische Prüfung, aber keine theoretische Prüfung erforderlich.
Info Klasse A
Mindestalter: 24
Geltungsdauer: unbegrenzt
Vorbesitz erforderlich: nein
Beinhaltet Klasse: AM, A1, A2
Ausbildung Klasse A
Theorie:
12 x 90 Minuten Grundunterricht (ohne Vorbesitz anderer Klasse)
4 x 90 Minuten klassenspezifischer Unterricht
6 x 90 Minuten Grundunterricht (mit Vorbesitz anderer Klasse)
4 x 90 Minuten klassenspezifischer Unterricht (mit Vorbesitz anderer Klassen)
Fahrstunden: ca. 8 (nach Bedarf)
Sonderfahrten: 5 x Überland, 4 x Autobahn, 3 x Nachtfahrten
Klasse A2
Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ Hubraum und einer Bauart bedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h.
Die Klasse A2 für Krafträder mit einer Nennleistung von höchstens 35 kW und einem Verhältnis Leistung/Leergewicht von nicht mehr als 0,2 kW/kg erteilt.
Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A1 ist eine praktische Prüfung, aber keine theoretische Prüfung erforderlich.
Info Klasse A2
Mindestalter: 18
Geltungsdauer: unbegrenzt
Vorbesitz erforderlich: nein
Beinhaltet Klasse: AM, A1,
Ausbildung Klasse A2
Theorie:
12 x 90 Minuten Grundunterricht (ohne Vorbesitz anderer Klasse)
4 x 90 Minuten klassenspezifischer Unterricht
6 x 90 Minuten Grundunterricht (mit Vorbesitz anderer Klasse)
4 x 90 Minuten klassenspezifischer Unterricht (mit Vorbesitz anderer Klassen)
Fahrstunden: ca. 8 (nach Bedarf)
Sonderfahrten: 5 x Überland, 4 x Autobahn, 3 x Nachtfahrten
Klasse A1
Fahrzeuge die Du fahren darfst
Krafträder der Klasse A1 (Leichtkrafträder) mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm³ Hubraum und einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW.
Seit dem 19.01.2013 ist eine Drosselung auf 80 km/h bis zum 18. Lebensjahr nicht mehr erforderlich!
Bei Erwerb der Aufstiegsklasse A2 nach 2 Jahren entfallen die theoretische Prüfung und die Sonderfahrten. Es ist nur eine praktische Prüfung vorgeschrieben.
Info Klasse A1
Mindestalter: 16
Geltungsdauer: unbegrenzt
Vorbesitz erforderlich: nein
Beinhaltet Klasse: AM
Ausbildung Klasse A
Theorie:
12 x 90 Minuten Grundunterricht (ohne Vorbesitz anderer Klasse)
4 x 90 Minuten klassenspezifischer Unterricht
6 x 90 Minuten Grundunterricht (mit Vorbesitz anderer Klasse)
4 x 90 Minuten klassenspezifischer Unterricht (mit Vorbesitz anderer Klassen)
Fahrstunden: ca. 10 (nach Bedarf)
Sonderfahrten: 5 x Überland, 4 x Autobahn, 3 x Nachtfahrten