Klasse C
- Kraftfahrzeuge (außer Klasse AM, A1, A2, A, D1 und D)
- Gesamtmasse über 3.500kg
- gebaut für Beförderung von max. 8 Personen neben dem Fahrzeugführer
- Anhänger mit max. Gesamtmasse von 750kg
- Mindestalter: 21
- Ab 18 Jahren:
- Nach erfolgter Grundqualifikation nach §4 Abs 1 BKRQG
- Nach Abschluss einer Berufsausbildung BerufskraftfahrerIn, Fachkraft im Fahrbetrieb oder vergleichbaren Ausbildungsberufen
- Ab 18 Jahren:
- Vorbesitz erforderlich: Führerschein Klasse B
- Gültigkeit: 5 Jahre; Verlängerung für 5 Jahre nach positiver Eignungsuntersuchung
- Beinhaltet Klassen: L und AM
Benötigte Unterlagen zur Antragsstellung: Nachweis Erste-Hilfe-Kurs, ärztliches und augenärztliches Gutachten und Passbild
6 x 90 Minuten Grundstoff (bei Vorbesitz Klasse B)
4 x 90 Minuten Zusatzstoff (bei Vorbesitz Klasse C1 oder D1)
2 x 90 Minuten Zusatzstoff (bei Vorbesitz Klasse D)
Sonderfahrten:
B auf C: 5 x Überland, 2 x Autobahn, 3 x Nachtfahrt C1 auf C: 3 x Überland, 1 x Autobahn, 1 x Nachtfahrt
Klasse CE
- Zugfahrzeuge der Klasse C
- mit Anhänger oder Sattelanhänger mit zulässiger Gesamtmasse über 750kg
- mit Anhänger oder Sattelanhänger mit zulässiger Gesamtmasse über 750kg
- Mindestalter: 21
- Ab 18 Jahren:
- Nach erfolgter Grundqualifikation nach §4 Abs 1 BKRQG
- Nach Abschluss einer Berufsausbildung BerufskraftfahrerIn, Fachkraft im Fahrbetrieb oder vergleichbaren Ausbildungsberufen
- Ab 18 Jahren:
- Vorbesitz erforderlich: Führerschein Klasse C
- Gültigkeit: 5 Jahre; Verlängerung für 5 Jahre nach positiver Eignungsuntersuchung
- Beinhaltet Klassen: BE, C1E, T und DE (wenn D vorhanden)
4 x 90 Minuten Zusatzstoff (bei Vorbesitz Klasse C)
6 x 90 Minuten Grundunterricht (mit Vorbesitz anderer Klassen)
Sonderfahrten:
- C auf CE: 5 x Überland, 2 x Autobahn, 3 x Nachtfahrt
- C & CE gleichzeitig: 8 x Überland (3 x solo, 5 x Zug), 3 x Autobahn (1 x solo, 2 x Zug), 3 x Nachtfahrt (3 x Zug)
Benötigte Unterlagen zur Antragsstellung: Nachweis Erste-Hilfe-Kurs, ärztliches und augenärztliches Gutachten und Passbild